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AGB power-games Pius Riedweg,
Boolstrasse 21, Dietschwil, 9533 Kirchberg

Attraktionen, spezielle Wünsche, Projekte und Mietobjekte

Unsere Internet-Datenbank (www.power-games.ch) gibt Ihnen einen Überblick über die gängigsten Artikel unseres Sortimentes. Sollten Sie in dieser Liste eine gesuchte Attraktion nicht finden, kontaktieren Sie uns bitte per Telefon, Fax, eMail oder benutzen Sie das spezielle Kontaktformular auf unserer Website. Wir haben oder finden die passende Attraktion für Ihre Anforderungen!

Adventure Sports

Für BungeeJumping, Zorbing, Riverrafting, Trekking und andere anspruchsvolle In- und Outdoor Adventure Aktivitäten erarbeiten wir für Sie gerne eine individuelle Inszenierung. Gerne nehmen wir Ihre diesbezügliche Anfrage entgegen.

Show’s

Sie brauchen für Ihre Veranstaltung ein gutes Showprogramm? Unser weites Beziehungsnetz und langjährige Erfahrung ermöglichen uns, für Sie ein ansprechendes und unterhaltsames Programm auf hohem Niveau mit ausgezeichnetem Preis-/Leistungsverhältnis zu erarbeiten. Nennen Sie uns Ihren Wunsch!

Künstler

Für jeden Anlass den richtigen Artisten. Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten. Wir vermitteln Ihnen die passenden Künstler, um Ihrem Ereignis eine Krone aufzusetzen. Hier ist eine frühzeitige Reservation besonders wichtig. Anmerkungen: Was immer Sie sich vorstellen – in den meisten Fällen sind wir imstande, Ihnen die gewünschte Attraktion zu liefern. Leider können auch wir nicht alles aus dem Hut zaubern. Denken Sie bitte an das Sprichwort: «Gut Ding will Weile haben». Es kann schon mal vorkommen, dass die eine oder andere Attraktion bereits vergeben ist und wir Ihnen daher eine Alternative aus unserem grossen Sortiment vorschlagen müssen. Möchten Sie aber mit Sicherheit über eine bestimmte Attraktion an Ihren Anlass verfügen, dann denken Sie bitte an eine frühzeitige Buchung. Nur eine komplett ausgefüllte, unterzeichnete und retournierte Auftragsbestätigung bildet für uns die Basis zu einer definitiven Reservation und garantiert Ihnen einen perfekten Ablauf an Ihrem Anlass. Testen Sie uns und geben Sie uns Ihr Feedback, damit wir Sie auch in Zukunft optimal bedienen können.

Allgemeine Miet- Und Geschäftsbedingungen

Bei Einsätzen ohne unser Betreuungspersonal muss der Mieter den Mietgegenstand bei der Übernahme prüfen und uns allfällige Mängel umgehend mitteilen. Normale, optische Abnutzungserscheinungen gelten nicht als Mängel. Wird keine Mängelrüge erhoben, so gilt der Gegenstand als in gebrauchsfähigem Zustand übernommen. Der Mieter hat die Mietsache zu beaufsichtigen und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für Beschädigung und Diebstahl des Mietobjektes haftet der Mieter vollumfänglich. Der Mieter bestätigt mit seiner definitiven Bestellung, dass das Gerät bezüglich seiner Masse und seinem Gewicht sicher und an einem wettergeschützten Platz installiert werden kann. power-games behält sich das Recht vor, bei nicht geeigneten Standorten die Aufstellung und den Betrieb des Mietobjektes zu verweigern, wobei Mietgebühr und Transport trotzdem ausnahmslos in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Im Zweifelsfalle ist der Mieter angehalten, power-games für die Rekognoszierung und Evaluation eines gewünschten Standortes vorgängig zuzuziehen

Erfüllungsanspruch

Unsere Geräte unterstehen intensiven Wartungs- und Unterhaltsanforderungen und werden vor jedem Einsatz geprüft und getestet. Sollte trotz strenger Kontrollen vor oder nach der Auslieferung eine technische Störung den Einsatz unterbrechen oder gar verhindern, haftet der Vermieter lediglich für die Rückerstattung oder den Erlass des Mietkostenanteils für die effektive Ausfallzeit. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. die Kompensation für entgangene Werbung etc., sind von dieser Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.

Auftragsbestätigung

Diese Mietbedingungen bilden zusammen mit der gültig unterzeichneten Auftragsbestätigung die Grundlage für die Abwicklung eines von power-games angenommenen Auftrages. Der Mieter verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zur Annahme des darin bezeichneten Gerätes, Dekoration oder Dienstleistung. Vorbehalten bleibt die Mängelrüge. Bei Annullation des Auftrages durch den Kunden wird von Seiten des Vermieters der Mietpreis als Kompensation für seine Umtriebe partiell in Rechnung gestellt. Es kommt dabei folgende Regelung zur Anwendung

– Annullation bis 14 Tage vor Lieferung: 50 % des Mietpreises gemäss Auftragsbestätigung.

– Annullation bis 7 Tage vor Lieferung: 85 % des Mietpreises gemäss Auftragsbestätigung.

– bei Annullation innerhalb weniger als 7 Tagen vor dem Anlass-Termin werden 100% des Mietpreises gemäss Auftragsbestätigung verrechnet. Künstlerverpflichtungen werden auch bei allfälliger Annullation immer zu 100% verrechnet!

Transport / Installation / Instruktion

Für Anfahrt und Rücktransport verrechnen wir pauschal Fr. 160.–/km. Nicht enthalten sind zusätzliche vom Vermieter unverschuldete Aufwendungen, wie Wartezeit bei nicht vorbereiteten Standplätzen, keine freie Zufahrt (z.B. Schnee / Aufbauarbeiten, u.ä.) oder über der Norm liegender Aufwand für das Aufstellen der Geräte. Bei einzelnen Geräten ist eine kurzzeitige Montagehilfe durch das Personal des Kunden notwendig und Voraussetzung. Platz, Strom, Wasser werden durch den Kunden gestellt. Entsprechende Anforderungen sind Bestandteil der schriftlichen Auftragsbestätigung.

Betreuung / Animation

Für alle Geräte, deren Betrieb aus Sicherheits- oder anderen Gründen überwacht werden muss, ist die Betreuung durch unser Fachpersonal obligatorisch. Wir verrechnen pro Mitarbeiter Fr. 75.– pro Stunde (ausschliesslich Spesen und Übernachtung). Nach jeweils 3 Stunden Einsatzzeit muss dem Betreuer eine Pause von 30 Minuten Dauer gewährt werden.

Mietpreise / Bezahlung

Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise exklusive MwSt. Die Begleichung des Gesamtbetrages gemäss Auftragsbestätigung erfolgt als Barzahlung vor Beginn der Veranstaltung bzw. bei Übergabe des Mietobjektes. Bei Nachfakturierung / Mahnung werden zusätzlich Fr. 100.– Unkostenanteil mitverrechnet. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

Haftung/Versicherung

Die von power-games angebotenen Geräte und Leistungen entsprechen den gültigen technischen und gesetzlichen Vorschriften. power-games ist beim jeweiligen Einsatz eigener Mietgeräte mit zugehöriger Betreuung grundsätzlich Haftpflichtversichert und Sachschaden versichert. Im Schadenfall haftet der Mieter mit einem Selbstbehalt von max. Fr. 500.– / Ereignis. Für Folgeschäden, z.B. hervorgerufen durch Dekorationen und/oder andere Ereignisse, die mit dem Betrieb der von power-games gelieferten Apparaturen und Gerätschaften nicht in direktem Zusammenhang stehen, haftet grundsätzlich der Mieter oder Veranstalter. Bei Reisen, Adventure-Sportarten und Ereignissen mit ähnlichem Charakter, die nicht als Mietobjekte gelten, ist eine entsprechende Versicherungsdeckung gegen Krankheit und Unfall Sache jedes Teilnehmers.

Gerichtsstand und Gültigkeit

als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten gilt Kirchberg SG

Die vorliegenden Preisinformationen und allgemeinen Mietbedingungen bilden die Basis zu jedem von power-games angenommenen Auftrag. power-games behält sich das Recht vor, die genannten Preise und Konditionen jederzeit und ohne vorgängige Publikation zu ändern. Eine aktuell gültige Version dieser Vereinbarungen können Sie jeweils von unserer Website www.power-games.ch anfordern. Diese Vereinbarung wurde letztmals aktualisiert am 13. Dezember 2005 und ersetzt alle bisherigen Versionen.